Fragen zum Vertrag / Versicherungsschutz

Den Versicherungsbeginn bestimmen Sie selbst! Wenn Sie das heutige Datum als Beginn wählen, sind Sie ab heute versichert.

Wichtig:Voraussetzung ist, dass wir innerhalb von 14 Tagen ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen erhalten und die Versicherungsprämie erfolgreich von dem angegebenen Konto eingezogen werden kann. Eine Zahlung mittels Zahlschein ist nicht möglich.

Monatvertrag:
Wenn Sie sich für das Monatsabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Monat zu Monat.
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate, danach können Sie mit einer Frist von 3 Tagen zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode kündigen.

Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das Jahresabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.

3 Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das 3 Jahresvertrag entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.

Ja, beim Vertragsabschluss ist es erforderlich, die Anschaffungsrechnung des Fahrrads vorzulegen.
Nur so können wir prüfen, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrrad handelt.

Zusätzlich ist auch die Rechnung des Fahrradschlosses einzureichen, mit dem das Fahrrad gesichert wird.
Je nach Kaufpreis des Fahrrads gelten folgende Anforderungen:

  • Für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 2.000:
    Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 29 erforderlich.
  • Für Fahrräder über einem Kaufpreis von 2.000:
    Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 notwendig.

Bitte achten Sie darauf, dass die jeweiligen Nachweise vollständig und gut leserlich übermittelt werden.

Ein Sportgerät, insbesondere ein Fahrrad, gilt dann als gebraucht, wenn zwischen dem Erstkaufdatum – also dem Datum, an dem es erstmals durch einen Fachhändler verkauft wurde – und dem Versicherungsbeginn mehr als 180 Tage liegen.

Liegt der Versicherungsbeginn innerhalb von 180 Tagen nach dem Erstverkauf durch den Händler, gilt das Fahrrad als neu.

Diese Regelung ist vergleichbar mit dem Erstzulassungsdatum bei einem Auto.

Nein, KNAPP Digital benötigt keine Maklervollmacht von Ihnen.
Wir betreuen ausschließlich den jeweils abgeschlossenen Versicherungsvertrag, für den Sie sich bei uns entschieden haben.

Eine Beratung oder Betreuung weiterer bestehender Versicherungsverträge erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich gewünscht und separat schriftlich mit uns vereinbart wurde.

Ebenso übernehmen wir keine Haftung für andere Versicherungsverträge, die nicht Teil der konkreten Beauftragung sind.

Die Angabe Ihres Wohnsitzlandes ist notwendig, damit wir die korrekte Versicherungssteuer berechnen und ordnungsgemäß im jeweiligen Land abführen können.

Die steuerlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Land:

  • Österreich: 11 % Versicherungssteuer, zusätzlich 4 % Feuerschutzsteuer
  • Deutschland: 19 % Versicherungssteuer
  • Italien: 21 % Versicherungssteuer

Maßgeblich ist, wo sich das Fahrrad standardmäßig befindet – also Ihr gewöhnlicher Aufenthalts- bzw. Wohnsitz. Nur so kann Ihre Prämie korrekt und gesetzeskonform berechnet werden

Monatsvertrag:

  • Die Abbuchung erfolgt monatlich.
  • Im ersten Monat wird aliquot abgerechnet (anteilig für den begonnenen Monat) plus der volle Folgemonat.
  • Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und kann danach mit einer Frist von 3 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
  • Für den Monatsvertrag wird ein Zuschlag von 6 % auf die reguläre Versicherungsprämie verrechnet.

Jahresvertrag:

  • Die Abbuchung erfolgt einmal jährlich.
  • Im ersten Versicherungsjahr erfolgt die Zahlung vom Vertragsbeginn bis zum 31.12.
  • In den Folgejahren wird die Prämie jeweils für den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. abgebucht.
  • Der Jahresvertrag bietet Ihnen Planungssicherheit und ist meist günstiger als der Monatsvertrag.

Drei-Jahresvertrag:

  • Sie profitieren von einem Rabatt in Höhe von 5 % auf die gesamte Laufzeit.
  • Die Abrechnung erfolgt ebenfalls jährlich.
  • Dieser Vertrag ist ideal, wenn Sie sich langfristig absichern und dabei Prämien sparen möchten.

Ja, unabhängig von der gewählten Vertragslaufzeit – ob Monats-, Jahres- oder Drei-Jahresvertrag – erhalten Sie den gleichen Versicherungsschutz und die gleichen Leistungen.

Die Unterschiede liegen ausschließlich in der Dauer der Vertragsbindung, der Abrechnungsweise sowie möglichen Preisvorteilen oder Zuschlägen – nicht jedoch im Leistungsumfang.

Ja, selbstverständlich.

Sie können jederzeit einen Versicherungsvertrag direkt mit uns abschließen, auch wenn Sie bereits von einem anderen Versicherungsberater oder Makler betreut werden.

Bitte beachten Sie jedoch:
Wir übernehmen ausschließlich die Betreuung für den bei uns abgeschlossenen Vertrag.
Eine Betreuung, Beratung oder Haftung für weitere bestehende Versicherungsverträge erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich von Ihnen gewünscht und separat schriftlich vereinbart wird.

Fragen zum Leistungsumfang

von 100 an – damit können Sie Ihre Versicherungsprämie senken.

In folgenden Fällen wird automatisch ein Zuschlag verrechnet, um vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten:

  • Überdurchschnittliche Nutzung
  • Teilnahme an Profisportveranstaltungen
  • Downhill-Fahrten
  • Nutzung in Bikeparks

In diesen Fällen gilt immer ein fixer Selbstbehalt von 200, da das Risiko erhöht ist. Der Zuschlag stellt sicher, dass Sie auch bei anspruchsvoller Nutzung optimal geschützt sind.

Treue zahlt sich aus:
Für Bestandskundinnen und -kunden gewähren wir einen Sammel- und Familiennachlass von 25 %.
Daher fragen wir beim Vertragsabschluss Ihre E-Mail-Adresse ab, um zu erkennen, ob bereits ein Kundenverhältnis besteht.

Das hängt ganz von Ihrer persönlichen Nutzung und Ihren individuellen Anforderungen ab.
Damit Sie weder zu viel noch zu wenig absichern, empfehlen wir folgende Orientierung:

Für Alltagsradler oder Freizeitnutzer:

  • Standardversicherungsschutz ohne Zusatzbausteine
  • Wählbarer Selbstbehalt (z. B. 100 € für preissensible Kund:innen)
  • Ideal bei gelegentlicher Nutzung ohne sportlichen Wettbewerb

Für Vielfahrer und sportlich Aktive:

  • Deckung bei überdurchschnittlicher Nutzung, Teilnahme an Events, Downhill & Bikepark
  • Fixer Selbstbehalt von 200 € (automatisch bei risikoreicher Nutzung hinterlegt)
  • Optimaler Schutz bei erhöhtem Schadensrisiko

Für Familien oder Bestandskund:innen:

  • Sammel- und Familiennachlass von 25 %
  • Einfach durch Angabe der bekannten E-Mail-Adresse beim Abschluss

Unser Online-Abschlussprozess hilft Ihnen dabei, den richtigen Leistungsumfang Schritt für Schritt zusammenzustellen.
Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie auch gerne persönlich!

Bei bestimmten Produkten ist die maximale Versicherungssumme auf 25.000€ begrenzt, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko, Prämienhöhe und Schadenwahrscheinlichkeit sicherzustellen.

Diese Begrenzung dient dazu:

  • ein faires und wirtschaftlich tragfähiges Versicherungsmodell für alle Kund:innen anzubieten,
  • übermäßige Risiken einzelner High-End-Geräte gezielt abzusichern,
  • und einen schnellen, reibungslosen Schadenservice gewährleisten zu können.

Sollten Sie ein Fahrrad, Sportgerät oder anderes Objekt mit einem höheren Wert versichern wollen, prüfen wir gerne individuelle Lösungen – sprechen Sie uns einfach an.

Der Jahresvertrag und insbesondere der Drei-Jahresvertrag bieten Ihnen einen attraktiven Preisvorteil, weil sie eine längere Laufzeit und damit mehr Planungssicherheit für beide Seiten bedeuten – für Sie und für uns als Versicherer.

Konkret heißt das:

  • Beim Jahresvertrag profitieren Sie in der Regel von günstigeren Prämien im Vergleich zum Monatsvertrag, bei dem ein monatlicher Zuschlag von 6 % anfällt.
  • Beim Drei-Jahresvertrag erhalten Sie zusätzlich einen Rabatt von 5 % auf die gesamte Laufzeit – das lohnt sich besonders für Kund:innen, die langfristig planen und sparen möchten.

Mit einer längeren Bindung können wir unsere Verwaltungskosten optimieren und geben diesen Vorteil in Form von Preisnachlässen an Sie weiter.

Ja, Sie können jederzeit mehrere Versicherungsverträge bei uns abschließen – zum Beispiel für mehrere Fahrräder, E-Bikes oder andere Sportgeräte.

Dabei gilt:

  • Jedes Objekt (z. B. Fahrrad) wird einzeln versichert, mit eigener Versicherungssumme, Vertragslaufzeit und Prämie.
  • Sie können die Verträge individuell gestalten, z. B. unterschiedliche Selbstbehalte oder Laufzeiten wählen.
  • Wenn Sie mehrere Verträge über eine E-Mail-Adresse abschließen, erkennen wir Sie als Bestandskund:in – und gewähren automatisch unseren 25 % Sammel- und Familiennachlass.

So sichern Sie ganz einfach alle Ihre wichtigen Geräte – und profitieren gleichzeitig von attraktiven Preisvorteilen.

Fragen zum Fahrrad und E-Bike

Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist die Verwendung eines geeigneten Fahrradschlosses verpflichtend. Die Anforderungen richten sich nach dem Kaufpreis Ihres Fahrrads:

  • Bei Fahrrädern bis 2.000€ Kaufpreis
    muss das verwendete Schloss mindestens 29 (inkl. MwSt.) gekostet haben.
  • Bei Fahrrädern über 2.000€ Kaufpreis
    ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 erforderlich.

Bitte beachten Sie:

  • Die Rechnung des Schlosses ist beim Vertragsabschluss vorzulegen.
  • Es muss sich um ein mechanisches Schloss mit ausreichender Sicherheitsstufe handeln (z. B. Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss eines namhaften Herstellers).
  • Kabelschlösser oder Zahlenschlösser mit geringer Sicherheitsstufe werden nicht akzeptiert, da sie in der Praxis keinen ausreichenden Diebstahlschutz bieten.

Nur mit einem den Vorgaben entsprechenden Schloss können wir im Schadensfall eine Leistung garantieren.

Ja, grundsätzlich ist Ihr Fahrrad oder Sportgerät auch bei Sportveranstaltungen versichert – allerdings mit einigen wichtigen Voraussetzungen:

  • Die Teilnahme an offiziellen Sportveranstaltungen, Rennen oder Wettbewerben ist mitversichert, sofern Sie dies im Versicherungsantrag korrekt angeben.
  • In diesem Fall wird ein entsprechender Risikozuschlag verrechnet, da die Beanspruchung und das Schadensrisiko bei solchen Einsätzen deutlich höher ist.
  • Für diese Nutzung gilt ein fixer Selbstbehalt von 200 pro Schadenfall.
  • Besonders anspruchsvolle Einsätze wie Downhill-Fahrten, Bikeparks oder Profisport sind ebenfalls abgedeckt – allerdings nur, wenn sie bei Vertragsabschluss gemeldet wurden.

Wichtig:
Ohne korrekte Angabe einer sportlichen Nutzung im Antrag kann der Versicherungsschutz bei Veranstaltungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Ja, eine gewerbliche Nutzung Ihres Fahrrads ist grundsätzlich versicherbar – jedoch nur, wenn diese Nutzung beim Vertragsabschluss ausdrücklich angegeben wird.

Gewerbliche Nutzung umfasst beispielsweise:

  • Lieferdienste (z. B. Kurier-, Zustell- oder Essensdienste)
  • Vermietung an Dritte
  • Nutzung im Rahmen eines beruflichen Einsatzes, z. B. als selbstständige:r Fahrradtechniker:in oder Reiseleiter:in

Wichtig:

  • Bei gewerblicher Nutzung wird ein entsprechender Risikozuschlag verrechnet.
  • In der Regel gilt ein fixer Selbstbehalt von 200 pro Schadensfall.
  • Ohne Angabe der gewerblichen Nutzung beim Vertragsabschluss besteht kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz im Schadensfall.

Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie die Nutzung korrekt angeben – nur so ist Ihr Fahrrad optimal abgesichert.

Beim Versicherungsantrag ist der tatsächlich bezahlte Brutto-Kaufpreis (inkl. MwSt.) anzugeben, der auf der Rechnung des Fachhändlers oder privaten Verkäufers ausgewiesen ist.

Wichtig:

  • Bei neuen Fahrrädern oder Sportgeräten ist der Rechnungsbetrag laut Erstverkauf durch den Händler maßgeblich.
  • Bei gebrauchten Produkten ist der tatsächlich bezahlte Preis entscheidend – also jener Betrag, den Sie selbst beim Kauf entrichtet haben, unabhängig vom ursprünglichen Neupreis.
  • Die Originalrechnung oder ein Kaufnachweis (z. B. bei Privatkauf) muss beim Vertragsabschluss eingereicht werden.

Nur durch eine korrekte Angabe des gezahlten Kaufpreises kann im Schadensfall auch eine entsprechende Erstattung im Rahmen der Versicherungssumme gewährleistet werden.

Maßgeblich ist immer der Kaufpreis zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses.
Wenn Sie planen, Ihr Fahrrad in Zukunft aufzuwerten (z. B. durch teures Zubehör, Tuning oder Spezialumbauten), gilt Folgendes:

  • Versichert ist nur der Wert, der beim Vertragsabschluss angegeben und nachgewiesen wurde.
  • Späteres Zubehör oder Umbauten (z. B. neuer Akku, Speziallaufräder, Anhänger etc.) sind nicht automatisch mitversichert, wenn sie nicht in der Versicherungssumme berücksichtigt und dokumentiert wurden.
  • Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Versicherungssumme nachträglich anzupassen, sobald der Wert Ihres Fahrrads tatsächlich steigt.

Tipp:
Wenn Sie wissen, dass zeitnah kostspielige Aufrüstungen geplant sind, können Sie den Versicherungsabschluss nach Durchführung der Aufwertung tätigen – oder uns rechtzeitig kontaktieren, um eine Erweiterung des Versicherungsschutzes zu prüfen.

Wenn Sie Ihr Fahrrad selbst zusammengestellt und aufgebaut haben, ist beim Versicherungsantrag der Gesamtwert aller verwendeten, zertifizierten Einzelkomponenten anzugeben – also der tatsächlich bezahlte Kaufpreis aller Teile inkl. MwSt..

Wichtig:

  • Es dürfen ausschließlich zertifizierte und im Fachhandel oder Onlineshop gekaufte Einzelkomponenten verwendet werden.
  • Selbstgebaute Rahmen, Eigenkonstruktionen oder nicht geprüfte Bauteile werden von uns nicht akzeptiert.
  • Zum Versicherungsabschluss sind sämtliche Rechnungen der verbauten Teile vorzulegen.
  • Arbeitszeit oder Eigenleistung werden nicht berücksichtigt.
  • Bei späteren Umbauten oder Aufwertungen kann die Versicherungssumme nachträglich angepasst werden – bitte informieren Sie uns rechtzeitig.

Tipp: Nur vollständig belegbare und sicherheitsgeprüfte Komponenten gewährleisten, dass Sie im Schadensfall Anspruch auf eine vollständige Leistung haben

Ist Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichert?

Ja, Ihr Fahrrad ist gegen Diebstahl versichert – unter der Voraussetzung, dass alle vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Das Fahrrad muss mit einem zugelassenen Schloss gesichert werden.
    → Bei einem Kaufpreis bis 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 29
    → Bei einem Kaufpreis über 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 49
  • Das Schloss muss ordnungsgemäß verwendet und der Diebstahl durch Aufbruch oder Entfernen nachvollziehbar sein.
  • Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt und eine Anzeige erstattet werden.
    → Die Polizeiliche Anzeigenbestätigung ist bei der Schadenmeldung vorzulegen.

Nicht versichert sind:

  • Einfaches Abstellen ohne Absperren
  • Diebstahl aus ungesicherten oder öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Schlossverwendung

Tipp: Bewahren Sie den Kaufbeleg Ihres Schlosses gut auf – dieser ist bei der Schadenprüfung erforderlich.

Ja – sofern Sie Zubehör mitversichern möchten, sind Sie dazu verpflichtet, dieses beim Abschluss anzugeben und einen entsprechenden Kaufbeleg einzureichen.

Wichtig:

  • Nur Zubehörteile, die ausdrücklich gemeldet und dokumentiert wurden, sind im Versicherungsschutz enthalten.
  • Die Zubehörteile müssen fest mit dem Fahrrad verbunden oder für die Nutzung unmittelbar erforderlich sein (z. B. Akku, Beleuchtung, Gepäckträger).
  • Der Kaufpreis des Zubehörs wird in die Versicherungssumme einbezogen und muss durch eine Rechnung oder einen Zahlungsnachweis belegt werden.

Nicht mitversichertes oder nicht belegtes Zubehör ist im Schadenfall nicht erstattungsfähig.

Ja, auch wenn Sie das genaue Modell oder die Marke Ihres Fahrrads nicht kennen, kann es grundsätzlich versichert werden.

Allerdings benötigen wir zur Einschätzung des Versicherungsrisikos möglichst genaue Angaben wie:

  • den Kaufpreis
  • das Kaufdatum
  • einen Foto- oder Rechnungsnachweis
  • eine kurze Beschreibung (z. B. „Citybike, 28 Zoll, 7-Gang Nabenschaltung“)
  • Rahmennummer

Tipp: Wenn Sie keine Rechnung mehr besitzen, kann auch ein gut erkennbares Foto des Fahrrads mit sichtbaren Komponenten und Marke helfen.

Je genauer Ihre Angaben sind, desto besser und verlässlicher ist der Versicherungsschutz im Schadenfall. Sollten sich später ergänzende Informationen ergeben (z. B. Modellbezeichnung), können diese jederzeit nachgereicht werden.

Ja, wir bieten auch Versicherungslösungen für ganze Fahrradflotten an – ideal für Unternehmen, Vereine, Lieferdienste oder sonstige gewerbliche und organisierte Nutzungen.

Was ist versicherbar?

  • E-Bikes, Fahrräder oder Lastenräder ab einer Stückzahl von 3–5 Geräten (je nach Tarif)
  • Nutzung für Mitarbeiter, Kund:innen oder gewerbliche Zwecke
  • Optionale Absicherung gegen Diebstahl, Vandalismus, Unfall- und Sturzschäden

Ihre Vorteile:

  • Sammelrabatte oder Flottennachlässe bei mehreren Fahrrädern
  • Zentrale Verwaltung der Verträge
  • Individuelle Selbstbehalte und Laufzeiten je nach Bedarf
  • Auf Wunsch einheitlicher Versicherungsschutz für alle Fahrräder oder flexible Einzelregelungen

Was benötigen wir?

  • Eine Liste aller zu versichernden Fahrräder inkl. Kaufpreis, Marke, Modell (sofern bekannt) und Einsatzart
  • Angaben zur Art der Nutzung (privat, gewerblich, gemischt)
  • Bei Bedarf: Zubehörliste und gewünschte Deckungserweiterungen

Tipp: Wir beraten Sie gerne persönlich, um die optimale Lösung für Ihre Flotte zu gestalten – inklusive Staffelpreisen, Vertragsübersicht und einfacher Abwicklung.

Grundsätzlich können Sie die meisten gängigen Fahrradarten bei uns versichern – sowohl für private als auch (nach Angabe) gewerbliche Nutzung.

Versicherbar sind unter anderem:

  • Citybikes & Trekkingräder
    Für Alltag, Freizeit oder einfache Touren
  • Mountainbikes (MTB)
    Auch für Gelände geeignet – inkl. Hardtail und Full-Suspension
  • E-Bikes & Pedelecs
    Bis 25 km/h (unterstützend) – Akku und Motor sind mitversichert
  • Rennräder & Gravelbikes
    Leichtbauweise, auch für sportliche Nutzung versicherbar
  • Lastenräder & Cargobikes
    Ob privat oder für gewerbliche Zwecke (z. B. Lieferdienste)
  • Kinderräder & Jugendräder
    Versicherungsschutz für den Nachwuchs – auch als Teil einer Familienpolizze
  • Falt- und Kompakträder
    Praktisch für Pendler:innen und kombiniert mit Öffis

Nicht versicherbar sind:

  • Fahrräder mit einer Motorunterstützung über 25 km/h oder mit Zulassungspflicht (z. B. S-Pedelecs oder E-Mopeds)
  • Selbstgebaute Rahmen oder Eigenkonstruktionen ohne zertifizierte Bauteile
  • Fahrräder ohne Kaufnachweis oder nachvollziehbaren Wert

Vorzeitiger Verschleiß liegt vor, wenn ein Bauteil Ihres Fahrrads oder Sportgeräts deutlich schneller und stärker abgenutzt ist, als es unter normaler Nutzung zu erwarten wäre.

Das kann z. B. folgende Ursachen haben:

  • Material- oder Produktionsfehler
  • Ungewöhnlich hohe Belastung einzelner Bauteile, obwohl das Fahrrad sachgemäß genutzt wurde
  • Falsch verbaute oder inkompatible Komponenten (z. B. bei Eigenaufbau mit nicht zertifizierten Teilen)
  • Fehlende Wartung, die zu übermäßiger Beanspruchung führt

Tipp: Achten Sie auf regelmäßige Wartung und dokumentieren Sie Unregelmäßigkeiten frühzeitig. Bei Unsicherheiten können wir gerne prüfen, ob ein Defekt oder Verschleiß als Schaden anerkannt werden kann.

Damit Ihr Fahrrad im Falle eines Diebstahls oder Schadens vollständig versichert ist, müssen bestimmte Sicherungsmaßnahmen je nach Abstellort eingehalten werden.

Sicherung im Freien

  • Fahrräder müssen im Freien mindestens in sich selbst versperrt sein (z. B. Rahmen mit Vorder- oder Hinterrad verbunden).
  • Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrrad so gesichert ist.
  • Wir empfehlen jedoch ausdrücklich, das Fahrrad zusätzlich an einem festen, unbeweglichen Gegenstand abzusperren, z. B. an einer Laterne oder einem Fahrradständer – dies erhöht die Sicherheit und erleichtert die Schadenregulierung.

Sicherung in Innenräumen

  • In versperrten Innenräumen (z. B. Wohnung, abgeschlossene Garage oder verschlossener Kellerraum) muss das Fahrrad nicht zusätzlich abgesperrt werden.
  • In nicht abgesperrten oder frei zugänglichen Räumen (z. B. offene Tiefgarage, Hausflur ohne Zugangsbeschränkung) muss das Fahrrad mindestens in sich selbst versperrt sein.

Allgemeine Hinweise

  • Verwenden Sie stets ein zugelassenes Schloss entsprechend dem Wert des Fahrrads:
    • Bis 2.000 €: Mindestwert 29 €
    • Über 2.000 €: Mindestwert 49 €
  • Bewahren Sie den Kaufbeleg des Schlosses gut auf – dieser wird im Schadensfall benötigt.

Ja, ein Carbonrahmen ist grundsätzlich versichert, sofern er Teil eines zertifizierten, handelsüblich gekauften Fahrrads ist oder beim selbst zusammengestellten Fahrrad als geprüfte Komponente mit Rechnungsnachweis eingebaut wurde.

Wichtig:

  • Der Carbonrahmen muss von einem anerkannten Hersteller stammen und darf nicht selbst gebaut oder modifiziert worden sein.
  • Bei selbst aufgebauten Fahrrädern ist der Rechnungsnachweis für den Rahmen zwingend erforderlich.
  • Schäden am Carbonrahmen durch Sturz, Diebstahl, Vandalismus oder Unfall sind versichert – sofern kein Ausschluss durch unsachgemäße Nutzung oder mangelhafte Montage vorliegt.

Nicht versichert sind:

  • Selbstgebaute oder nicht zertifizierte Carbonrahmen
  • Materialermüdung oder Spannungsrisse, die durch normale Nutzung ohne äußeres Ereignis entstehen (Verschleiß)

Fragen zu Kundenbereich und Vertragsänderungen

Bitte aktualisieren Sie Ihre Adresse direkt in unserem Kundenportal, damit Ihr Versicherungsschutz weiterhin korrekt und vollständig gewährleistet ist.

Hier geht’s zum Kundenportal:
https://knapp-digital.at/kundenportal/

Warum ist die Adressänderung wichtig?

  • Die Adresse beeinflusst ggf. die Versicherungssteuer (z. B. in Österreich, Deutschland oder Italien).
  • Sie gibt an, wo sich Ihr versichertes Fahrrad oder Sportgerät hauptsächlich befindet – eine wesentliche Information für den korrekten Versicherungsschutz.
  • Wir können Sie im Schadenfall oder bei Rückfragen zuverlässig erreichen.


Tipp:

Falls sich zusätzlich der Abstellort des Fahrrads ändert (z. B. neue Garage, anderes Bundesland), geben Sie das bitte im Portal mit an oder informieren Sie uns ergänzend per E-Mail.

Sollten Ihre persönlichen Daten auf den Vertragsunterlagen nicht korrekt sein, bitten wir Sie, uns dies unverzüglich mitzuteilen, damit wir die Angaben umgehend korrigieren und Ihnen neue Dokumente ausstellen können.

Typische Fehler können sein:

  • Falscher Name oder Schreibfehler
  • Veraltete oder unvollständige Adresse
  • Fehlerhafte E-Mail-Adresse
  • Unstimmigkeiten beim angegebenen Fahrradmodell oder Kaufpreis

So gehen Sie vor:

  1. Loggen Sie sich in unser Kundenportal ein unter
    https://knapp-digital.at/kundenportal/
  2. Prüfen Sie dort Ihre gespeicherten Daten.
  3. Falls eine Änderung nötig ist, können Sie diese direkt im Portal vornehmen oder uns per E-Mail kontaktieren.

Tipp: Eine frühzeitige Korrektur verhindert mögliche Verzögerungen bei der Schadenabwicklung oder bei der steuerlichen Verarbeitung Ihrer Versicherung.

Wenn Sie umgezogen sind, können Sie Ihre neue Adresse ganz einfach und schnell online über unser Kundenportal aktualisieren.

Hier gelangen Sie direkt zum Portal:
https://knapp-digital.at/kundenportal/

Warum ist das wichtig?

  • Ihre Adresse bestimmt, wo sich das versicherte Fahrrad oder Sportgerät überwiegend befindet – das hat Einfluss auf den Versicherungsschutz.
  • In Österreich, Deutschland und Italien gelten unterschiedliche Versicherungssteuersätze – daher müssen wir wissen, in welchem Land Sie wohnen.
  • Eine korrekte Adresse sorgt dafür, dass Sie alle Vertragsunterlagen, Informationen und im Schadensfall Ihre Leistung zuverlässig erhalten.

Ihre Versicherungsverträge können Sie jederzeit bequem online über unser Kundenportal verwalten.
Dort haben Sie jederzeit Zugriff auf alle wichtigen Informationen rund um Ihre Versicherungen.

Hier geht’s direkt zum Kundenportal:
https://knapp-digital.at/kundenportal/

Im Kundenportal können Sie:

  • Ihre aktuellen Vertragsdaten einsehen
  • Adress- oder Kontaktdaten ändern
  • Schäden melden oder Unterlagen hochladen
  • Informationen zu Selbstbehalten, Versicherungssummen und Laufzeiten abrufen
  • Neue Verträge abschließen oder erweitern

Tipp: Halten Sie Ihre Zugangsdaten griffbereit und melden Sie sich regelmäßig an, um Ihre Daten aktuell zu halten und keine Informationen zu verpassen.

Keine Sorge – sollten Ihnen beim Abschluss Ihrer Versicherung falsche Angaben unterlaufen sein, können Sie diese einfach und unkompliziert korrigieren.

So gehen Sie vor:

  1. Melden Sie sich im Kundenportal an:
    https://knapp-digital.at/kundenportal/
    Dort können Sie viele Angaben (z. B. Adresse, E-Mail, Abstellort) direkt selbst ändern.
  2. Bei komplexeren Änderungen (z. B. falscher Kaufpreis, falsch gewähltes Modell, fehlerhafte Nutzungseinstufung) kontaktieren Sie bitte unser Serviceteam per E-Mail oder über das Kontaktformular im Portal.

Je früher die Korrektur erfolgt, desto einfacher ist die Anpassung – vor allem, wenn die Prämienhöhe oder der Deckungsumfang betroffen ist

Der Login in unser Kundenportal ist einfach und sicher – in wenigen Schritten erhalten Sie Zugriff auf Ihre Versicherungsverträge.

Zum Kundenportal:
https://knapp-digital.at/kundenportal/

So funktioniert der Login:

  1. Gehen Sie auf die Login-Seite des Kundenportals.
  2. Geben Sie dort Ihre E-Mail-Adresse ein, mit der Sie den Versicherungsvertrag abgeschlossen haben.
  3. Sie erhalten umgehend einen Einmal-Code per E-Mail, den Sie zur Anmeldung verwenden.
  4. Nach Eingabe des Codes sind Sie sofort eingeloggt und können Ihre Verträge verwalten.

Hinweis:
Ein Passwort ist nicht erforderlich – der Login funktioniert ausschließlich über die E-Mail-Verifizierung, um höchste Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten.

Tipp:
Sollten Sie keine E-Mail erhalten, prüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner oder kontaktieren Sie unseren Support.

Keine Sorge – unser Kundenportal funktioniert ganz ohne Passwort.
Der Login erfolgt sicher und bequem per Einmal-Code, den Sie bei jeder Anmeldung automatisch per E-Mail erhalten.

So funktioniert’s:

  1. Rufen Sie das Kundenportal auf:
    https://knapp-digital.at/kundenportal/
  2. Geben Sie Ihre bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse ein.
  3. Sie erhalten einen Login-Code per E-Mail – geben Sie diesen auf der Login-Seite ein.
  4. Schon sind Sie eingeloggt – ganz ohne Passwort!

Tipp:
Wenn Sie keine E-Mail mit dem Code erhalten, prüfen Sie bitte auch Ihren Spam- oder Werbeordner. Sollten weiterhin Probleme auftreten, kontaktieren Sie gerne unseren Support.

Ihre Versicherungsverträge können Sie jederzeit bequem und sicher im Kundenportal einsehen.

Hier gelangen Sie direkt zum Kundenportal:
https://knapp-digital.at/kundenportal/

Im Kundenportal finden Sie:

  • Eine Übersicht aller aktiven Versicherungsverträge
  • Angaben zu Versicherungssumme, Laufzeit, Prämie und Selbstbehalt
  • Vertragsunterlagen und Rechnungen als PDF
  • Angaben zum versicherten Fahrrad oder Sportgerät
  • Status Ihrer Schadensmeldungen

Der Zugang erfolgt einfach über Ihre E-Mail-Adresse und einen Einmal-Code – ganz ohne Passwort.

Tipp: Halten Sie Ihre Daten im Portal stets aktuell, damit wir Sie im Bedarfsfall schnell erreichen können und Ihr Versicherungsschutz vollständig erhalten bleibt.

Kein Problem – Sie können beides ganz einfach und schnell anfordern oder selbst herunterladen.

Option 1: Selbst im Kundenportal herunterladen

https://knapp-digital.at/kundenportal/
Dort finden Sie unter Ihrem Vertrag:

  • Ihre Rechnungen und Zahlungsübersicht
  • Die aktuelle Versicherungspolizze
  • Alle relevanten Unterlagen als PDF zum Download

Option 2: Persönliche Anforderung per E-Mail

Wenn Sie lieber direkten Kontakt wünschen oder ein bestimmtes Dokument nicht finden, schreiben Sie uns bitte eine kurze Nachricht an unser Serviceteam.
Bitte geben Sie dabei Ihre Vertragsnummer oder Ihre E-Mail-Adresse an, unter der der Vertrag abgeschlossen wurde.

Tipp: Bewahren Sie Ihre Versicherungspolizze gut auf – sie enthält alle wichtigen Informationen zu Ihrem Vertrag.

Fragen zu kündigen und widerrufen

Ja, wenn Sie Ihr versichertes Fahrrad oder Sportgerät verkauft oder dauerhaft abgegeben haben, können Sie die Versicherung kündigen.

Wichtig:
Für die Kündigung benötigen wir einen Nachweis über den Verkauf, z. B. in Form eines Kaufvertrags oder einer schriftlichen Bestätigung des Käufers.

So funktioniert die Kündigung:

  1. Informieren Sie uns schriftlich, idealerweise über das Kundenportal oder per E-Mail.
  2. Geben Sie bitte an:
    • Ihre Vertragsnummer
    • Das Datum des Verkaufs
    • Den Namen des Käufers (optional)
    • Eine Kopie des Kaufvertrags als Nachweis
  3. Nach Prüfung wird Ihre Versicherung zum Verkaufsdatum oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet, entsprechend den vertraglichen Regelungen.

Sie können Ihren Versicherungsvertrag jederzeit unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kündigen.
Die Kündigung ist einfach und schriftlich möglich.

So funktioniert die Kündigung:

  1. Senden Sie uns Ihre Kündigung schriftlich – entweder:
  2. Geben Sie bitte folgende Informationen an:
    • Ihren vollständigen Namen
    • Ihre Vertragsnummer
    • Den gewünschten Kündigungstermin
  3. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung der Vertragsbeendigung.

Kündigungsfristen:

  • Monatsverträge: Kündigung mit 3 Tagen Frist zum Monatsende möglich (nach der Mindestlaufzeit von 3 Monaten)
  • Jahresverträge: Kündigung mit 3 Tagen Frist zum Ende der Versicherungsperiode (31.12.)
  • Drei-Jahresverträge: Kündigung ebenfalls zum Ablauf der Periode mit 3 Tagen Frist

Sonderkündigung:

  • Bei Verkauf der versicherten Sache oder Wegfall des Risikos (z. B. Diebstahl ohne Ersatz) ist eine außerordentliche Kündigung möglich – in diesem Fall benötigen wir einen Nachweis (z. B. Kaufvertrag oder Diebstahlsanzeige).
  1. Die Versicherung hat das Recht, den Vertrag im Zusammenhang mit einem Schadenfall außerordentlich zu kündigen.

    Gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen kann der Versicherer innerhalb von einem Monat nach Abschluss der Schadenregulierung oder der Ablehnung der Leistung den Vertrag außerordentlich kündigen.

    Wichtig für Sie:

    • Diese sogenannte Schadenfallkündigung ist ein Sonderkündigungsrecht, das nur im direkten zeitlichen Zusammenhang mit einem Schadenfall besteht.
    • Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer von der Schadenbearbeitung abgeschlossen oder die Leistung abgelehnt hat.
    • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und wird in der Regel zum sofortigen Zeitpunkt oder zum Ende des laufenden Versicherungsmonats wirksam.

    Auch Sie haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht!

    Nach einem regulierten Schadenfall können auch Sie als Versicherungsnehmer:in den Vertrag außerordentlich kündigen – ebenfalls innerhalb eines Monats nach Schadenabwicklung.

Sie können Ihren Versicherungsvertrag ganz bequem und jederzeit online über unser Kundenportal kündigen.

Zum Kundenportal:
https://knapp-digital.at/kundenportal/

Schritte zur Kündigung:

  1. Loggen Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse ein.
    Sie erhalten einen Einmal-Code zur Verifizierung – ein Passwort ist nicht erforderlich.
  2. Wählen Sie den Vertrag aus, den Sie kündigen möchten.
  3. Klicken Sie auf „Vertrag kündigen“ oder eine entsprechende Schaltfläche.
  4. Geben Sie den gewünschten Kündigungszeitpunkt an und bestätigen Sie die Kündigung.
  5. Sie erhalten eine automatische Bestätigung per E-Mail.

Hinweis zu Kündigungsfristen:

    • Monatsverträge: Kündigung mit 3 Tagen Frist zum Monatsende (nach 3 Monaten Mindestlaufzeit)
    • Jahresverträge: Kündigung mit 3 Tagen Frist zum 31.12.
    • Drei-Jahresverträge: Kündigung zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit mit 3 Tagen Frist

Fragen zum Unternehmen KNAPP Digital

KNAPP Digital GmbH ist ein Unternehmen der KNAPP-Gruppe und spezialisiert sich auf digitale Versicherungslösungen für moderne Kund:innenbedürfnisse.

Unser Ziel ist es, den Versicherungsabschluss und die Verwaltung so einfach, schnell und transparent wie möglich zu gestalten – komplett online, ohne Papierkram und mit klaren Produkten.

Unsere Hauptleistungen:

  • Digitale Versicherungslösungen für Fahrräder, E-Bikes und Sportgeräte
  • Schneller Online-Abschluss mit flexiblen Laufzeiten (Monats-, Jahres- oder 3-Jahresverträge)
  • Kundenportal zur Selbstverwaltung der Verträge: Schäden melden, Daten ändern, Unterlagen abrufen
  • Kundensupport ohne Warteschleife – persönlich per E-Mail erreichbar
  • Automatisierte Prozesse für effiziente Schadenabwicklung und Vertragsänderungen

KNAPP Digital arbeitet mit ausgewählten Versicherungspartnern zusammen und bringt die Erfahrung klassischer Versicherungsmakler mit digitalem Komfort zusammen.

KNAPP Digital GmbH ist ein österreichisches InsurTech-Unternehmen und Teil der KNAPP Unternehmensgruppe, die auf langjährige Erfahrung im Versicherungsbereich zurückblickt.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Versicherungen einfach, digital und kundenorientiert anzubieten – mit transparenten Produkten, flexiblen Laufzeiten und einem vollständig digitalen Service.

Was zeichnet KNAPP Digital aus?

  • Spezialisierung auf digitale Versicherungslösungen, z. B. für Fahrräder, E-Bikes und Sportgeräte
  • Einfacher Online-Abschluss – ohne Maklervollmacht oder Papierkram
  • Kundenportal zur Verwaltung, Änderung und Einsicht Ihrer Verträge
  • Kundenzentrierter Service, persönlich erreichbar und unkompliziert
  • Verankerung in Tirol (Schwaz) mit einem starken Team aus Versicherungs- und Digitalexpert:innen

Verbindung zur KNAPP Gruppe

KNAPP Digital ist Teil der Gruppe rund um KNAPP Versicherungsmakler GmbH, einem etablierten Versicherungsbüro in Tirol.
Die digitale Tochter KNAPP Digital GmbH bringt das Know-how aus der Maklerpraxis ins digitale Zeitalter.

KNAPP Digital funktioniert einfach, schnell und komplett online – von der Auswahl Ihrer Versicherung bis zur Verwaltung Ihrer Verträge und der Schadenmeldung.

So funktioniert’s Schritt für Schritt:

  1. Versicherung online auswählen:
    Sie wählen auf www.knapp-digital.at den passenden Schutz für Ihr Fahrrad, E-Bike oder Sportgerät – mit flexibler Laufzeit (monatlich, jährlich oder 3 Jahre) und wählbarem Selbstbehalt.
  2. Abschluss ohne Papierkram:
    Sie schließen die Versicherung direkt online ab – ohne Maklervollmacht, ohne Bürobesuch, in wenigen Minuten.
  3. Bezahlung & Aktivierung:
    Sie bezahlen per SEPA-Lastschrift oder Überweisung. Sobald der Beitrag eingelangt oder das SEPA-Mandat bestätigt ist, ist Ihre Versicherung aktiv.
  4. Kundenportal nutzen:
    Im Kundenportal (https://knapp-digital.at/kundenportal/) haben Sie jederzeit Zugriff auf:
    • Ihre Versicherungspolizze
    • Rechnungen
    • Adress- und Vertragsdaten
    • Möglichkeit zur Schadenmeldung und Kündigung
  5. Digitaler Support:
    Bei Fragen oder Anliegen steht Ihnen unser persönlicher Support per E-Mail zur Verfügung – ohne Warteschleifen, unkompliziert und schnell.

Der Risikoträger hinter den Versicherungsprodukten von KNAPP Digital ist ein namhafter Rückversicherer, mit dem KNAPP Digital im Rahmen eines MGA-Modells (Managing General Agent) zusammenarbeitet.

Das bedeutet:

  • Der Rückversicherer trägt das gesamte finanzielle Risiko im Schadensfall zu 100 %.
  • KNAPP Digital übernimmt das sogenannte Fronting, also:
    • den Vertragsabschluss und die Ausstellung der Versicherungspolizzen,
    • die Kassierung der Prämien,
    • den Kundenkontakt,
    • die Schadenprüfung und -regulierung,
    • sowie die Abrechnung mit dem Rückversicherer.

KNAPP Digital ist also nicht selbst der Risikoträger, sondern fungiert als Versicherungsagent mit erweiterten Befugnissen (MGA) – und bietet damit eine moderne, flexible und transparente Abwicklung mit einem starken Partner im Hintergrund.

Hinweis: Die konkrete Identität des Rückversicherers wird in der Versicherungspolizze und den Vertragsunterlagen genannt, sodass Sie jederzeit wissen, wer das Risiko im Hintergrund trägt.

Mit KNAPP Digital profitieren Sie von einem modernen, transparenten und benutzerfreundlichen Versicherungserlebnis – ganz ohne Bürokratie und Wartezeiten.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • 100 % digitaler Abschluss:
    In wenigen Minuten online versichert – ohne Maklervollmacht, ohne Papierkram
  • Flexibilität bei Laufzeit & Preis:
    Monatlich, jährlich oder 3 Jahre – Sie entscheiden, was zu Ihnen passt
    → inkl. Rabatte für längere Laufzeiten und treue Bestandskund:innen
  • Sofortiger Versicherungsschutz:
    Wählbarer Starttermin – auch ab dem heutigen Tag möglich
    → Versicherung gilt ab Zahlungseingang oder erteiltem SEPA-Mandat
  • Bequeme Verwaltung im Kundenportal:
    Verträge, Rechnungen und Schadenmeldungen jederzeit online einsehen und bearbeiten
    https://knapp-digital.at/kundenportal/
  • Verlässlicher Support per E-Mail:
    Persönlich, schnell, ohne Warteschleife – bei Fragen sind wir für Sie da
  • Erfahrung trifft Digitalisierung:
    KNAPP Digital ist Teil der KNAPP-Gruppe – mit jahrzehntelanger Erfahrung im Versicherungswesen
  • Individuelle Versicherungssummen & Selbstbehalte:
    Passend zu Ihrem Budget und Nutzungsverhalten – auch für Vielfahrer:innen, Sportevents oder E-Bikes

KNAPP Digital kombiniert die Einfachheit eines digitalen Abschlusses mit der Erfahrung eines traditionellen Versicherungsmaklers – und hebt sich dadurch deutlich von klassischen Produkten und reinen Online-Versicherern ab.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

  1. Schneller Online-Abschluss – ohne Maklervollmacht

Bei KNAPP Digital schließen Sie Ihre Versicherung selbstständig, sofort und zu 100 % digital ab. Keine langen Formulare, kein Papierkram – aber dennoch rechtssicher und verbindlich.

  1. Flexible Vertragslaufzeiten

Sie entscheiden: Monatsvertrag, Jahresvertrag oder Drei-Jahresvertrag – mit klaren Kündigungsfristen, jederzeit transparent einsehbar.
Keine automatische Bindung über Jahre hinweg ohne Übersicht.

  1. Volle Kontrolle im Kundenportal

Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf:

  • Ihre Versicherungspolizze
  • Rechnungen, Vertragsdetails und Schadenmeldungen
  • Änderungs- und Kündigungsfunktionen ohne Umwege
    → Das ist bei klassischen Anbietern oft nur über Anfragen oder Papierpost möglich.
  1. Erfahrener Hintergrund – kein reines Start-up

KNAPP Digital ist kein unpersönliches Vergleichsportal, sondern Teil der KNAPP Versicherungsmakler GmbH – mit echtem Menschenverstand und jahrelanger Marktkenntnis, speziell im Bereich Sach- und Spezialversicherungen.

  1. Transparente Preisstruktur & echte Rabatte
  • Keine versteckten Kosten
  • Rabatt für Drei-Jahresverträge
  • Treuevorteile und Familiennachlässe
  • Wählbarer Selbstbehalt – ideal für preisbewusste Kund:innen
  1. Persönlicher Support – kein anonymes Callcenter

Sie erreichen unser Team direkt per E-Mail, ohne Chatbots oder lange Warteschleifen.
Ehrlich. Persönlich. Verlässlich.

KNAPP Digital ist ein konzessionierter Versicherungsagent, arbeitet jedoch als sogenannter MGA (Managing General Agent) – und unterscheidet sich damit deutlich von klassischen Agentenmodellen.

🔍 Was bedeutet das konkret?

  • KNAPP Digital entwickelt eigene Versicherungsprodukte in Zusammenarbeit mit einem Risikoträger (Rückversicherer).
  • Der Rückversicherer trägt das gesamte Schadenrisiko zu 100 % – KNAPP Digital selbst trägt kein finanzielles Risiko.
  • KNAPP Digital übernimmt das sogenannte Fronting, also die komplette operative Abwicklung:

Ausstellung der Versicherungspolizzen
Einhebung der Prämien
Abrechnung mit Subvermittlern
Schadenprüfung und -regulierung
Kundenkontakt und Betreuung

  • Zusätzlich übernimmt KNAPP Digital die Abrechnung und Kommunikation mit dem Rückversicherer, der als eigentlicher Risikoträger im Hintergrund fungiert.

🧾 Unterschied zum klassischen Versicherungsagenten:

Ein klassischer Versicherungsagent vermittelt Produkte im Namen und auf Rechnung eines Versicherers.
KNAPP Digital hingegen gestaltet das Produkt aktiv mit, tritt als Verwaltungs- und Abwicklungsstelle auf, und bietet dadurch:

  • größtmögliche Transparenz,
  • digitale Abläufe mit klarer Zuständigkeit,
  • sowie hohe Servicequalität mit direkter Verantwortung gegenüber dem Kunden.

Fragen zu Schaden

Wenn ein Schaden an Ihrem versicherten Fahrrad oder Sportgerät eingetreten ist, ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.

So gehen Sie vor:

  1. Sichern Sie Beweise:
    Machen Sie Fotos vom Schaden, vom Schloss (bei Diebstahl) sowie vom Abstellort, falls relevant. Dokumentieren Sie den Schaden sofort und so detailliert wie möglich.
  2. Diebstahl? Anzeige erstatten:
    Bei Diebstahl ist eine sofortige polizeiliche Anzeige erforderlich.
    → Reichen Sie die Anzeige- oder Bestätigungsnummer bei der Schadenmeldung mit ein.
  3. Schaden online melden:
    Melden Sie den Schaden einfach über unser Kundenportal:
    https://knapp-digital.at/kundenportal/
    Dort können Sie:
    • Angaben zum Schaden machen
    • Fotos und Dokumente hochladen
    • Ihre Polizzennummer zuordnen
  4. Keine Selbstreparaturen vornehmen:
    Warten Sie bitte mit Reparatur oder Ersatzbeschaffung, bis wir den Schaden geprüft und bestätigt haben.
  5. Wir prüfen und melden uns bei Ihnen:
    Nach Einlangen der vollständigen Unterlagen erfolgt eine Schadenprüfung durch unser Team.
    Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung zur Reparaturfreigabe oder zur weiteren Vorgehensweise.

Ein Schaden muss sofort, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt des Schadens an KNAPP Digital gemeldet werden.
Bei Diebstahl oder Vandalismus ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten – diese Anzeige ist Teil der Schadenmeldung.

Wichtig: Eine verspätete Meldung kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung oder sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Die Schadenmeldung erfolgt einfach und vollständig digital über unser Kundenportal:

https://knapp-digital.at/kundenportal/

Dort können Sie:

  • Den Schadenshergang beschreiben
  • Fotos vom beschädigten Gegenstand und ggf. vom Abstellort hochladen
  • Bei Diebstahl: Polizeiliche Anzeigenbestätigung beifügen
  • Kaufbelege und Schlossnachweis mitschicken
  • Die Schadenmeldung direkt mit Ihrer Versicherungspolizze verknüpfen

Nach Absenden der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, und unser Team setzt sich mit Ihnen zur weiteren Bearbeitung in Verbindung.

Im Schadenfall ist KNAPP Digital Ihr direkter Ansprechpartner.
Sie wenden sich nicht an eine Versicherungsgesellschaft, sondern direkt an unser erfahrenes Schadenservice-Team, das Sie persönlich betreut.

Was bedeutet das für Sie?

  • Ihre Schadenmeldung wird von KNAPP Digital entgegengenommen, geprüft und vollständig abgewickelt – inklusive Kommunikation mit dem Rückversicherer.
  • Unsere Mitarbeiter:innen prüfen Ihre Unterlagen, fordern ggf. fehlende Informationen an und begleiten Sie bis zur Auszahlung oder Freigabe zur Reparatur.
  • Es gibt keine Weiterleitung an ein anonymes Callcenter – Sie kommunizieren direkt mit einem unserer speziell geschulten Servicemitarbeiter:innen.


Wie nehmen Sie Kontakt auf?

  • Über das Kundenportal:
    https://knapp-digital.at/kundenportal/
    Dort können Sie den Schaden melden und jederzeit den Bearbeitungsstand einsehen.
  • Per E-Mail:
    Sie erreichen unser Schadenservice auch persönlich per E-Mail – die Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Versicherungspolizze oder auf unserer Website.

In der Regel erfolgt die Schadenbearbeitung bei KNAPP Digital innerhalb von 7 bis 10 Werktagen, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Der Ablauf im Überblick:

  1. Eingang Ihrer Schadenmeldung über das Kundenportal oder per E-Mail
  2. Prüfung der Angaben und Dokumente (z. B. Fotos, Belege, Polizeibericht bei Diebstahl)
  3. Klärung offener Rückfragen (falls nötig)
  4. Entscheidung und Rückmeldung mit Reparaturfreigabe, Auszahlung oder Ablehnung (je nach Fall)


Was beeinflusst die Bearbeitungsdauer?

  • Vollständigkeit der Unterlagen (z. B. Kaufrechnung, Schlossnachweis, Fotos)
  • Art des Schadens (z. B. Diebstahl, Totalschaden, Reparaturfall)
  • Ob Rückfragen notwendig sind oder ein Gutachten erforderlich ist

Transparente Kommunikation:

Sie erhalten während der Bearbeitung regelmäßige Rückmeldungen – entweder per E-Mail oder direkt über Ihr Kundenportal.

Im Schadenfall sorgt KNAPP Digital für eine schnelle und faire Entschädigung, abhängig von der Art des Schadens und dem Umfang Ihres Versicherungsschutzes.

So erfolgt die Erstattung im Regelfall:

  1. Prüfung der Schadenmeldung:
    Sobald Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, wird der Schaden durch unser Team geprüft und bewertet.
  2. Erstattung gemäß Versicherungssumme:
    Die Entschädigung erfolgt auf Basis der versicherten Summe und unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehalts.
  3. Auszahlung oder Reparaturfreigabe:
    Je nach Fall wird Ihnen entweder:
    • der Wert in Geld auf Ihr Bankkonto erstattet (z. B. bei Totalschaden oder Diebstahl), oder
    • eine Reparatur durch ein Fachgeschäft freigegeben, deren Kosten ganz oder teilweise übernommen werden.
  4. Bei Diebstahl:
    Voraussetzung ist eine polizeiliche Anzeige und ein nachvollziehbarer Diebstahlnachweis (z. B. Schlossbruch, Zeugenaussage, Foto vom Abstellort).

Fragen zu Zahlung und Rechnung

KNAPP Digital bietet ausschließlich die Zahlung per SEPA-Lastschrift an.

Diese Zahlungsart ist nicht nur sicher und bequem, sondern ermöglicht auch eine automatisierte und fehlerfreie Abwicklung – für Sie und für uns.

Warum nur SEPA-Lastschrift?

  • Kein manueller Aufwand für Überweisungen oder Zahlungsbestätigungen
  • Zahlung erfolgt automatisch und pünktlich, Sie müssen sich um nichts kümmern
  • Vermeidung von Zahlungsverzögerungen, die den Versicherungsbeginn gefährden könnten
  • Automatische Verlängerung und Anpassung der Zahlungen bei Vertragsänderung

So funktioniert’s:

  • Beim Abschluss Ihres Versicherungsvertrags erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat.
  • Die Abbuchung erfolgt:
    • beim Monatsvertrag: anteilig für den begonnenen Monat + Folgemonat
    • beim Jahres- oder Drei-Jahresvertrag: für den Zeitraum bis 31.12., danach jährlich

Ja, Sie erhalten für Ihre Versicherungsprämie automatisch eine offizielle Rechnung.

Das sollten Sie wissen:

  • Die Rechnung wird nach Abschluss des Vertrags und Einzug der Prämie per SEPA-Lastschrift erstellt.
  • Sie enthält alle relevanten Angaben:
    • Ihre Versicherungsnummer
    • Den Rechnungsbetrag (inkl. Versicherungssteuer)
    • Die Laufzeit des Versicherungsvertrags
    • Die gewählte Zahlungsperiode (Monat, Jahr, 3 Jahre)


Wo finden Sie Ihre Rechnung?

  • Im Kundenportal unter dem jeweiligen Vertrag
  • Jederzeit als PDF downloadbar
  • Auf Wunsch auch per E-Mail abrufbar, wenn Sie den Kundenservice kontaktieren

Die Bezahlung Ihrer Versicherungsprämie ist ausschließlich per SEPA-Lastschrift möglich.

Warum nur SEPA-Lastschrift?

KNAPP Digital setzt bewusst auf diese eine, einfache und automatisierte Zahlungsmethode, weil sie:

  • sicher und bequem für Sie ist
  • Verzögerungen oder Zahlungsausfälle vermeidet
  • eine digitale, schlanke Abwicklung ohne Mehraufwand ermöglicht


So funktioniert’s:

  • Beim Abschluss Ihrer Versicherung erteilen Sie ein SEPA-Lastschriftmandat.
  • Die Prämie wird automatisch von Ihrem Konto eingezogen:
    • Monatsverträge: anteilig für den laufenden Monat + Folgemonat
    • Jahres-/Drei-Jahresverträge: bis zum 31.12., danach jährlich

Nein, eine Änderung der Zahlungsart ist bei KNAPP Digital nicht möglich.

Wir arbeiten ausschließlich mit SEPA-Lastschrift, um eine automatisierte, sichere und effiziente Abwicklung zu gewährleisten.
Andere Zahlungsarten wie Überweisung, Kreditkarte oder PayPal werden nicht angeboten.

Warum nur SEPA?

  • Vermeidung von verspäteten Zahlungen oder Zahlungsausfällen
  • Kein manueller Aufwand – die Prämie wird automatisch abgebucht
  • Maximale Einfachheit für Kund:innen und Abwicklung

 

Tipp:

Wenn sich Ihre Bankverbindung geändert hat, können Sie diese jederzeit bequem im
Kundenportal aktualisieren.
Die Zahlungsart selbst bleibt jedoch immer SEPA-Lastschrift.

Nein, eine Änderung des Zahlungsrhythmus ist bei KNAPP Digital nach Vertragsabschluss nicht möglich.

Der gewählte Zahlungsrhythmus (monatlich, jährlich) ist an die jeweilige Vertragsart gebunden und beeinflusst direkt die Preisgestaltung.

Warum ist das so?

  • Ein Jahresvertrag zu Monatsraten ohne Zuschlag wäre unfair gegenüber jenen, die direkt jährlich bezahlen.
  • Der Monatsvertrag ist mit einem Aufpreis von 6% verbunden, um den Mehraufwand und das erhöhte Risiko auszugleichen.


Was gilt stattdessen?

  • Der gewählte Zahlungsrhythmus bleibt für die gesamte Laufzeit verbindlich.
  • Eine Änderung (z. B. von jährlich auf monatlich oder umgekehrt) ist nur durch Vertragskündigung und Neuabschluss mit geänderter Laufzeit möglich.