Ihr Fahrrad einfach, schnell versichern.

Wir sind ein preisgekröntes Unternehmen und bieten preisgekrönte Leistungen
– ohne Kompromisse!

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Freiheit auf zwei Rädern

Ihre All-in-One Fahrradversicherung

Keine, Keine, Keine...

Bei uns gibt's keine Selbstbeteiligung, keine Wartezeit - Ihr Fahrrad genießt sofortigen Schutz und bleibt Wertstabil, denn wir versichern zum Neuwert.

Unkompliziert und Digital

Versichern Sie Ihr Fahrrad in wenigen Klicks. Der Abschluss ist so einfach wie nie: jederzeit und überall. So bleibt Ihnen mehr Zeit für das, was wirklich zählt: Ihre nächste Radtour.

Schutz ohne Kompromisse

Ob Diebstahl, Unfallschäden oder Verschleiß – mit unserer Fahrradversicherung sind Sie weltweit abgesichert. Egal welches Fahrrad Sie fahren.

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Schnell, einfach und digital

In wenigen Schritten zu einem umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Fahrrad!

1. Daten eingeben

2. Angebot berechnen & bestätigen

3. Versicherungspolizze erhalten

4. Sofort versichert sein

5. Die nächste Radausfahrt geniessen!

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Ihr Fahrrad verdient den besten Schutz!

Unsere Fahrradversicherung bietet Ihnen alles, was Sie brauchen, um Ihr Rad und Ihren Fahrspaß zu schützen – transparent, einfach und ohne Kompromisse. Entdecken Sie jetzt die Vorteile, die uns von anderen abheben!

Versicherungsleistungen

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Versicherungsleistungen

Knapp Digital

Diebstahl, Vandalismus Unfallschäden
Diebstahl in sich versperrt
Multi-Bike-Rabatt
Keine Wertminderung
Maximal Fahrradalter bei Vertragsabschluss
Unbegrenzt
Weltweiter Schutz
Schutz bei gewerblicher Nutzung
Optional
Schutz bei Events
Pannenhilfe
Optional
Prämienberechnungsgrundlage
Kaufpreis
Fährräder versicherbar bis
€25.000
Carbon Rahmen
Versicherungsschutz für Verschleiß
Ab dem 1. Monat, max. 48 Monat Alter des Rades
Selbstbehalt

Versicherungsleistungen

Bikmo

Diebstahl, Vandalismus Unfallschäden
Diebstahl in sich versperrt
Multi-Bike-Rabatt
Keine Wertminderung
Maximal Fahrradalter bei Vertragsabschluss
Unbegrenzt
Weltweiter Schutz
Schutz bei gewerblicher Nutzung
Schutz bei Events
Pannenhilfe
Optional
Prämienberechnungsgrundlage
Listenpreis
Fährräder versicherbar bis
€10.000
Carbon Rahmen
Versicherungsschutz für Verschleiß
Selbstbehalt
0€ bei Bike Ersatz 50€ bei Auszahlung

Versicherungsleistungen

Hepster

Diebstahl, Vandalismus Unfallschäden
Diebstahl in sich versperrt
Multi-Bike-Rabatt
Keine Wertminderung
Maximal Fahrradalter bei Vertragsabschluss
6 Wochen Wartezeit für 12+ Monate alte Räder
Weltweiter Schutz
Schutz bei gewerblicher Nutzung
Schutz bei Events
Pannenhilfe
Optional
Prämienberechnungsgrundlage
Listenpreis
Fährräder versicherbar bis
€20.000
Carbon Rahmen
Versicherungsschutz für Verschleiß
Ab dem 4. Monat bis max. 3 Jahre Alter des Rades
Selbstbehalt

Versicherungsleistungen

Wertgarantie

Diebstahl, Vandalismus Unfallschäden
Diebstahl in sich versperrt
Multi-Bike-Rabatt
Keine Wertminderung
Maximal Fahrradalter bei Vertragsabschluss
Maximal 6 Monate
Weltweiter Schutz
Schutz bei gewerblicher Nutzung
Schutz bei Events
Pannenhilfe
Optional
Prämienberechnungsgrundlage
Listenpreis
Fährräder versicherbar bis
€15.000
Carbon Rahmen
Versicherungsschutz für Verschleiß
Ab dem 7. Monat bzw. 13 Monate Dauer
Selbstbehalt

Die häufigsten Fragen zu unserer Fahrradversicherung

Hier finden Sie Fragen, welche uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem! In unserem umfassenden FAQ-Bereich finden Sie noch mehr hilfreiche Informationen rund um unsere Fahrradversicherung

Hier geht es zu unserem umfassenden FAQ-Bereich.

Den Versicherungsbeginn bestimmen Sie selbst! Wenn Sie das heutige Datum als Beginn wählen, sind Sie ab heute versichert.

Wichtig: Voraussetzung ist, dass wir innerhalb von 14 Tagen ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen erhalten und die Versicherungsprämie erfolgreich von dem angegebenen Konto eingezogen werden kann. Eine Zahlung mittels Zahlschein ist nicht möglich.

Monatsvertrag:
Wenn Sie sich für das Monatsabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Monat zu Monat.
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate, danach können Sie mit einer Frist von 3 Tagen zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode kündigen.

Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das Jahresabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.

3 Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das 3 Jahresvertrag entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.

Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist die Verwendung eines geeigneten Fahrradschlosses verpflichtend. Die Anforderungen richten sich nach dem Kaufpreis Ihres Fahrrads:

  • Bei Fahrrädern bis 2.000€ Kaufpreis
    muss das verwendete Schloss mindestens 29 (inkl. MwSt.) gekostet haben.
  • Bei Fahrrädern über 2.000€ Kaufpreis
    ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 erforderlich.

Bitte beachten Sie:

  • Die Rechnung des Schlosses ist beim Vertragsabschluss vorzulegen.
  • Es muss sich um ein mechanisches Schloss mit ausreichender Sicherheitsstufe handeln (z. B. Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss eines namhaften Herstellers).
  • Kabelschlösser oder Zahlenschlösser mit geringer Sicherheitsstufe werden nicht akzeptiert, da sie in der Praxis keinen ausreichenden Diebstahlschutz bieten.

Nur mit einem den Vorgaben entsprechenden Schloss können wir im Schadensfall eine Leistung garantieren.

Ja, beim Vertragsabschluss ist es erforderlich, die Anschaffungsrechnung des Fahrrads vorzulegen.
Nur so können wir prüfen, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrrad handelt.

Zusätzlich ist auch die Rechnung des Fahrradschlosses einzureichen, mit dem das Fahrrad gesichert wird.
Je nach Kaufpreis des Fahrrads gelten folgende Anforderungen:

  • Für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 2.000:
    Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 29 erforderlich.
  • Für Fahrräder über einem Kaufpreis von 2.000:
    Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 notwendig.

Bitte achten Sie darauf, dass die jeweiligen Nachweise vollständig und gut leserlich übermittelt werden.

Ja, Ihr Fahrrad ist gegen Diebstahl versichert – unter der Voraussetzung, dass alle vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Das Fahrrad muss mit einem zugelassenen Schloss gesichert werden.
    → Bei einem Kaufpreis bis 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 29
    → Bei einem Kaufpreis über 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 49
  • Das Schloss muss ordnungsgemäß verwendet und der Diebstahl durch Aufbruch oder Entfernen nachvollziehbar sein.
  • Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt und eine Anzeige erstattet werden.
    → Die Polizeiliche Anzeigenbestätigung ist bei der Schadenmeldung vorzulegen.

Nicht versichert sind:

  • Einfaches Abstellen ohne Absperren
  • Diebstahl aus ungesicherten oder öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Schlossverwendung

Tipp: Bewahren Sie den Kaufbeleg Ihres Schlosses gut auf – dieser ist bei der Schadenprüfung erforderlich.

Die häufigsten Fragen zu unserer Fahrradversicherung

Hier finden Sie Fragen, welche uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem! In unserem umfassenden FAQ-Bereich finden Sie noch mehr hilfreiche Informationen rund um unsere Fahrradversicherung

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Den Versicherungsbeginn bestimmen Sie selbst! Wenn Sie das heutige Datum als Beginn wählen, sind Sie ab heute versichert.

Wichtig: Voraussetzung ist, dass wir innerhalb von 14 Tagen ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen erhalten und die Versicherungsprämie erfolgreich von dem angegebenen Konto eingezogen werden kann. Eine Zahlung mittels Zahlschein ist nicht möglich.

Monatsvertrag:
Wenn Sie sich für das Monatsabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Monat zu Monat.
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate, danach können Sie mit einer Frist von 3 Tagen zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode kündigen.

Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das Jahresabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.

3 Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das 3 Jahresvertrag entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.

Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist die Verwendung eines geeigneten Fahrradschlosses verpflichtend. Die Anforderungen richten sich nach dem Kaufpreis Ihres Fahrrads:

  • Bei Fahrrädern bis 2.000€ Kaufpreis
    muss das verwendete Schloss mindestens 29 (inkl. MwSt.) gekostet haben.
  • Bei Fahrrädern über 2.000€ Kaufpreis
    ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 erforderlich.

Bitte beachten Sie:

  • Die Rechnung des Schlosses ist beim Vertragsabschluss vorzulegen.
  • Es muss sich um ein mechanisches Schloss mit ausreichender Sicherheitsstufe handeln (z. B. Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss eines namhaften Herstellers).
  • Kabelschlösser oder Zahlenschlösser mit geringer Sicherheitsstufe werden nicht akzeptiert, da sie in der Praxis keinen ausreichenden Diebstahlschutz bieten.

Nur mit einem den Vorgaben entsprechenden Schloss können wir im Schadensfall eine Leistung garantieren.

Ja, beim Vertragsabschluss ist es erforderlich, die Anschaffungsrechnung des Fahrrads vorzulegen.
Nur so können wir prüfen, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrrad handelt.

Zusätzlich ist auch die Rechnung des Fahrradschlosses einzureichen, mit dem das Fahrrad gesichert wird.
Je nach Kaufpreis des Fahrrads gelten folgende Anforderungen:

  • Für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 2.000:
    Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 29 erforderlich.
  • Für Fahrräder über einem Kaufpreis von 2.000:
    Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 notwendig.

Bitte achten Sie darauf, dass die jeweiligen Nachweise vollständig und gut leserlich übermittelt werden.

Ja, Ihr Fahrrad ist gegen Diebstahl versichert – unter der Voraussetzung, dass alle vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Das Fahrrad muss mit einem zugelassenen Schloss gesichert werden.
    → Bei einem Kaufpreis bis 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 29
    → Bei einem Kaufpreis über 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 49
  • Das Schloss muss ordnungsgemäß verwendet und der Diebstahl durch Aufbruch oder Entfernen nachvollziehbar sein.
  • Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt und eine Anzeige erstattet werden.
    → Die Polizeiliche Anzeigenbestätigung ist bei der Schadenmeldung vorzulegen.

Nicht versichert sind:

  • Einfaches Abstellen ohne Absperren
  • Diebstahl aus ungesicherten oder öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Schlossverwendung

Tipp: Bewahren Sie den Kaufbeleg Ihres Schlosses gut auf – dieser ist bei der Schadenprüfung erforderlich.

Die häufigsten Fragen zu unserer Fahrradversicherung

Hier finden Sie Fragen, welche uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem! In unserem umfassenden FAQ-Bereich finden Sie noch mehr hilfreiche Informationen rund um unsere Fahrradversicherung

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Den Versicherungsbeginn bestimmen Sie selbst! Wenn Sie das heutige Datum als Beginn wählen, sind Sie ab heute versichert.

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Monatsvertrag:
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Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate, danach können Sie mit einer Frist von 3 Tagen zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode kündigen.

Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das Jahresabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.

3 Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das 3 Jahresvertrag entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.

Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist die Verwendung eines geeigneten Fahrradschlosses verpflichtend. Die Anforderungen richten sich nach dem Kaufpreis Ihres Fahrrads:

  • Bei Fahrrädern bis 2.000€ Kaufpreis
    muss das verwendete Schloss mindestens 29 (inkl. MwSt.) gekostet haben.
  • Bei Fahrrädern über 2.000€ Kaufpreis
    ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 erforderlich.

Bitte beachten Sie:

  • Die Rechnung des Schlosses ist beim Vertragsabschluss vorzulegen.
  • Es muss sich um ein mechanisches Schloss mit ausreichender Sicherheitsstufe handeln (z. B. Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss eines namhaften Herstellers).
  • Kabelschlösser oder Zahlenschlösser mit geringer Sicherheitsstufe werden nicht akzeptiert, da sie in der Praxis keinen ausreichenden Diebstahlschutz bieten.

Nur mit einem den Vorgaben entsprechenden Schloss können wir im Schadensfall eine Leistung garantieren.

Ja, beim Vertragsabschluss ist es erforderlich, die Anschaffungsrechnung des Fahrrads vorzulegen.
Nur so können wir prüfen, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrrad handelt.

Zusätzlich ist auch die Rechnung des Fahrradschlosses einzureichen, mit dem das Fahrrad gesichert wird.
Je nach Kaufpreis des Fahrrads gelten folgende Anforderungen:

  • Für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 2.000:
    Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 29 erforderlich.
  • Für Fahrräder über einem Kaufpreis von 2.000:
    Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 notwendig.

Bitte achten Sie darauf, dass die jeweiligen Nachweise vollständig und gut leserlich übermittelt werden.

Ja, Ihr Fahrrad ist gegen Diebstahl versichert – unter der Voraussetzung, dass alle vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Das Fahrrad muss mit einem zugelassenen Schloss gesichert werden.
    → Bei einem Kaufpreis bis 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 29
    → Bei einem Kaufpreis über 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 49
  • Das Schloss muss ordnungsgemäß verwendet und der Diebstahl durch Aufbruch oder Entfernen nachvollziehbar sein.
  • Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt und eine Anzeige erstattet werden.
    → Die Polizeiliche Anzeigenbestätigung ist bei der Schadenmeldung vorzulegen.

Nicht versichert sind:

  • Einfaches Abstellen ohne Absperren
  • Diebstahl aus ungesicherten oder öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Schlossverwendung

Tipp: Bewahren Sie den Kaufbeleg Ihres Schlosses gut auf – dieser ist bei der Schadenprüfung erforderlich.