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Ihr Fahrrad verdient den besten Schutz!
Unsere Fahrradversicherung bietet Ihnen alles, was Sie brauchen, um Ihr Rad und Ihren Fahrspaß zu schützen – transparent, einfach und ohne Kompromisse. Entdecken Sie jetzt die Vorteile, die uns von anderen abheben!
Versicherungsleistungen
- Diebstahl, Vandalismus, Unfallschäden
- Diebstahl in sich versperrt
- Multi-Bike-Rabatt
- Keine Wertminderung
- Maximal Fahrradalter bei Vertragsabschluss
- Unbegrenzt
-
6 Wochen Wartezeit
für 12+ Monate alte Räder
- Maximal 6 Monate
- Weltweiter Schutz
- Schutz bei gewerblicher Nutzung
- Schutz bei Events
- Pannenhilfe
- Optional
- Optional
- Optional
- Prämienberechnungsgrundlage
- Listenpreis
- Listenpreis
- Listenpreis
- Fährräder versicherbar bis
- €10.000
- €20.000
- €15.000
- Carbon Rahmen
- Versicherungsschutz für Verschleiß
- Ab dem 4. Monat bis max 3 Jahre Alter des Rades
- Ab dem 7. Monat bzw. 13 Monat Dauer
- Selbstbehalt
-
0€ bei Bike Ersatz
50€ bei Auszahlung
- Unbegrenzt
- Optional
- Optional
- Kaufpreis
- €25.000
-
Ab dem 1. Monat, max.
48 Monat Alter des Rades
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Versicherungsleistungen
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Die häufigsten Fragen zu unserer Fahrradversicherung
Hier finden Sie Fragen, welche uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem! In unserem umfassenden FAQ-Bereich finden Sie noch mehr hilfreiche Informationen rund um unsere Fahrradversicherung
Hier geht es zu unserem umfassenden FAQ-Bereich.
Ab wann sind Sie versichert?
Den Versicherungsbeginn bestimmen Sie selbst! Wenn Sie das heutige Datum als Beginn wählen, sind Sie ab heute versichert.
Wichtig: Voraussetzung ist, dass wir innerhalb von 14 Tagen ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen erhalten und die Versicherungsprämie erfolgreich von dem angegebenen Konto eingezogen werden kann. Eine Zahlung mittels Zahlschein ist nicht möglich.
Wie lange sind Sie versichert?
Monatsvertrag:
Wenn Sie sich für das Monatsabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Monat zu Monat.
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate, danach können Sie mit einer Frist von 3 Tagen zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode kündigen.
Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das Jahresabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.
3 Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das 3 Jahresvertrag entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt drei Jahre, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.
Welches Schloss soll ich verwenden?
Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist die Verwendung eines geeigneten Fahrradschlosses verpflichtend. Die Anforderungen richten sich nach dem Kaufpreis Ihres Fahrrads:
- Bei Fahrrädern bis 2.000 € Kaufpreis
muss das verwendete Schloss mindestens 29 € (inkl. MwSt.) gekostet haben. - Bei Fahrrädern über 2.000 € Kaufpreis
ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 € erforderlich.
Bitte beachten Sie:
- Die Rechnung des Schlosses ist beim Vertragsabschluss vorzulegen.
- Es muss sich um ein mechanisches Schloss mit ausreichender Sicherheitsstufe handeln (z. B. Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss eines namhaften Herstellers).
- Kabelschlösser oder Zahlenschlösser mit geringer Sicherheitsstufe werden nicht akzeptiert, da sie in der Praxis keinen ausreichenden Diebstahlschutz bieten.
Nur mit einem den Vorgaben entsprechenden Schloss können wir im Schadensfall eine Leistung garantieren.
Ist eine Rechnung bei Vertragsabschluss vorzulegen?
Ja, beim Vertragsabschluss ist es erforderlich, die Anschaffungsrechnung des Fahrrads vorzulegen.
Nur so können wir prüfen, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrrad handelt.
Zusätzlich ist auch die Rechnung des Fahrradschlosses einzureichen, mit dem das Fahrrad gesichert wird.
Je nach Kaufpreis des Fahrrads gelten folgende Anforderungen:
- Für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 2.000 €:
Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 29 € erforderlich. - Für Fahrräder über einem Kaufpreis von 2.000 €:
Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 € notwendig.
Bitte achten Sie darauf, dass die jeweiligen Nachweise vollständig und gut leserlich übermittelt werden.
Ist mein Fahrrad auch gegen Diebstahl versichert?
Ja, Ihr Fahrrad ist gegen Diebstahl versichert – unter der Voraussetzung, dass alle vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Das Fahrrad muss mit einem zugelassenen Schloss gesichert werden.
→ Bei einem Kaufpreis bis 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 29 €
→ Bei einem Kaufpreis über 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 49 € - Das Schloss muss ordnungsgemäß verwendet und der Diebstahl durch Aufbruch oder Entfernen nachvollziehbar sein.
- Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt und eine Anzeige erstattet werden.
→ Die Polizeiliche Anzeigenbestätigung ist bei der Schadenmeldung vorzulegen.
Nicht versichert sind:
- Einfaches Abstellen ohne Absperren
- Diebstahl aus ungesicherten oder öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Schlossverwendung
Tipp: Bewahren Sie den Kaufbeleg Ihres Schlosses gut auf – dieser ist bei der Schadenprüfung erforderlich.
Die häufigsten Fragen zu unserer Fahrradversicherung
Hier finden Sie Fragen, welche uns am häufigsten gestellt werden. Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem! In unserem umfassenden FAQ-Bereich finden Sie noch mehr hilfreiche Informationen rund um unsere Fahrradversicherung
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Ab wann sind Sie versichert?
Den Versicherungsbeginn bestimmen Sie selbst! Wenn Sie das heutige Datum als Beginn wählen, sind Sie ab heute versichert.
Wichtig: Voraussetzung ist, dass wir innerhalb von 14 Tagen ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen erhalten und die Versicherungsprämie erfolgreich von dem angegebenen Konto eingezogen werden kann. Eine Zahlung mittels Zahlschein ist nicht möglich.
Wie lange sind Sie versichert?
Monatsvertrag:
Wenn Sie sich für das Monatsabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Monat zu Monat.
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate, danach können Sie mit einer Frist von 3 Tagen zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode kündigen.
Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das Jahresabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.
3 Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das 3 Jahresvertrag entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
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Welches Schloss soll ich verwenden?
Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist die Verwendung eines geeigneten Fahrradschlosses verpflichtend. Die Anforderungen richten sich nach dem Kaufpreis Ihres Fahrrads:
- Bei Fahrrädern bis 2.000 € Kaufpreis
muss das verwendete Schloss mindestens 29 € (inkl. MwSt.) gekostet haben. - Bei Fahrrädern über 2.000 € Kaufpreis
ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 € erforderlich.
Bitte beachten Sie:
- Die Rechnung des Schlosses ist beim Vertragsabschluss vorzulegen.
- Es muss sich um ein mechanisches Schloss mit ausreichender Sicherheitsstufe handeln (z. B. Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss eines namhaften Herstellers).
- Kabelschlösser oder Zahlenschlösser mit geringer Sicherheitsstufe werden nicht akzeptiert, da sie in der Praxis keinen ausreichenden Diebstahlschutz bieten.
Nur mit einem den Vorgaben entsprechenden Schloss können wir im Schadensfall eine Leistung garantieren.
Ist eine Rechnung bei Vertragsabschluss vorzulegen?
Ja, beim Vertragsabschluss ist es erforderlich, die Anschaffungsrechnung des Fahrrads vorzulegen.
Nur so können wir prüfen, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrrad handelt.
Zusätzlich ist auch die Rechnung des Fahrradschlosses einzureichen, mit dem das Fahrrad gesichert wird.
Je nach Kaufpreis des Fahrrads gelten folgende Anforderungen:
- Für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 2.000 €:
Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 29 € erforderlich. - Für Fahrräder über einem Kaufpreis von 2.000 €:
Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 € notwendig.
Bitte achten Sie darauf, dass die jeweiligen Nachweise vollständig und gut leserlich übermittelt werden.
Ist mein Fahrrad auch gegen Diebstahl versichert?
Ja, Ihr Fahrrad ist gegen Diebstahl versichert – unter der Voraussetzung, dass alle vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.
Dazu gehören insbesondere:
- Das Fahrrad muss mit einem zugelassenen Schloss gesichert werden.
→ Bei einem Kaufpreis bis 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 29 €
→ Bei einem Kaufpreis über 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 49 € - Das Schloss muss ordnungsgemäß verwendet und der Diebstahl durch Aufbruch oder Entfernen nachvollziehbar sein.
- Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt und eine Anzeige erstattet werden.
→ Die Polizeiliche Anzeigenbestätigung ist bei der Schadenmeldung vorzulegen.
Nicht versichert sind:
- Einfaches Abstellen ohne Absperren
- Diebstahl aus ungesicherten oder öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Schlossverwendung
Tipp: Bewahren Sie den Kaufbeleg Ihres Schlosses gut auf – dieser ist bei der Schadenprüfung erforderlich.
Die häufigsten Fragen zu unserer Fahrradversicherung
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Ab wann sind Sie versichert?
Den Versicherungsbeginn bestimmen Sie selbst! Wenn Sie das heutige Datum als Beginn wählen, sind Sie ab heute versichert.
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Monatsvertrag:
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Jahresvertrag:
Wenn Sie sich für das Jahresabo entschieden haben, verlängert sich der Vertrag automatisch von Jahr zu Jahr.
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr, danach können Sie den Vertrag zum folgenden 31.12. mit einer Frist von 3 Tagen kündigen.
3 Jahresvertrag:
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Welches Schloss soll ich verwenden?
Um den vollen Versicherungsschutz zu gewährleisten, ist die Verwendung eines geeigneten Fahrradschlosses verpflichtend. Die Anforderungen richten sich nach dem Kaufpreis Ihres Fahrrads:
- Bei Fahrrädern bis 2.000 € Kaufpreis
muss das verwendete Schloss mindestens 29 € (inkl. MwSt.) gekostet haben. - Bei Fahrrädern über 2.000 € Kaufpreis
ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 49 € erforderlich.
Bitte beachten Sie:
- Die Rechnung des Schlosses ist beim Vertragsabschluss vorzulegen.
- Es muss sich um ein mechanisches Schloss mit ausreichender Sicherheitsstufe handeln (z. B. Bügelschloss, Kettenschloss oder Faltschloss eines namhaften Herstellers).
- Kabelschlösser oder Zahlenschlösser mit geringer Sicherheitsstufe werden nicht akzeptiert, da sie in der Praxis keinen ausreichenden Diebstahlschutz bieten.
Nur mit einem den Vorgaben entsprechenden Schloss können wir im Schadensfall eine Leistung garantieren.
Ist eine Rechnung bei Vertragsabschluss vorzulegen?
Ja, beim Vertragsabschluss ist es erforderlich, die Anschaffungsrechnung des Fahrrads vorzulegen.
Nur so können wir prüfen, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrrad handelt.
Zusätzlich ist auch die Rechnung des Fahrradschlosses einzureichen, mit dem das Fahrrad gesichert wird.
Je nach Kaufpreis des Fahrrads gelten folgende Anforderungen:
- Für Fahrräder bis zu einem Kaufpreis von 2.000 €:
Es ist ein Schloss mit einem Mindestwert von 29 € erforderlich. - Für Fahrräder über einem Kaufpreis von 2.000 €:
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Ja, Ihr Fahrrad ist gegen Diebstahl versichert – unter der Voraussetzung, dass alle vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorgaben eingehalten werden.
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- Das Fahrrad muss mit einem zugelassenen Schloss gesichert werden.
→ Bei einem Kaufpreis bis 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 29 €
→ Bei einem Kaufpreis über 2.000 €: Schloss im Wert von mindestens 49 € - Das Schloss muss ordnungsgemäß verwendet und der Diebstahl durch Aufbruch oder Entfernen nachvollziehbar sein.
- Der Diebstahl muss unverzüglich bei der Polizei angezeigt und eine Anzeige erstattet werden.
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Nicht versichert sind:
- Einfaches Abstellen ohne Absperren
- Diebstahl aus ungesicherten oder öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Schlossverwendung
Tipp: Bewahren Sie den Kaufbeleg Ihres Schlosses gut auf – dieser ist bei der Schadenprüfung erforderlich.
